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Status quo

Der Erfolg und die Möglichkeiten von kollaborativer Textarbeit und frei zugänglicher Wissensverteilung sind heute unbestreitbar geworden. Da aber viele Qualifikationen in unserer Bildungsgesellschaft immer noch sehr teure und limitierte Lehrmaterialien verwenden, ist es an der Zeit gesetzlich zu garantieren, dass für jede staatlich anerkannte Qualifizierung ein Lehrmittelangebot erarbeitet werden soll, das dann unter einer Creative-Commons, GNU Free Document Lizenz oder Kompatiblem in einer betreuten, quelloffenen Plattform wie einer Wiki für Lehrmaterialien von jedem eingesehen und aufgearbeitet werden kann. Insbesondere wird damit der Bann der Schulbuchverlage über horrende Kosten und das Meinungsmonopol in Schulen aufgehoben und die Schülerin von Anfang an in den Lernprozess aktiv mit eingebunden. Dabei soll die Schülerin vor allem Möglichkeiten bekommen eigene Anwendungsbeispiele und Aufgaben hinzuzufügen oder in einem erweiterten Bereich zu verlinken. Außerdem müssen alle Schüler und damit alle potentiellen Nutzer frei über das Material verfügen können. Am Besten können sich immer noch Kinder bzw. Lernende gegenseitig Inhalte erklären und erarbeiten. Das würde auch die Bildungsschranken, die große Teile der Bevölkerung trotz Internetentwicklung immer noch ausgrenzen, verringern.

Geistiges Eigentum

Gerade im Bildungsbereich wird die Diskussion um so genanntes "geistiges Eigentum" besonders heftig geführt. Dabei haben alle Debatten die Vergesellschaftung von Wissen in Medien wie Wikipedia oder öffentlichen Fachmedien nicht stoppen können. Google-Books und andere Digitalisierungsprojekte haben Fakten geschaffen, während sich die Gegner einer Veröffentlichung des Wissens in neue rechtliche Mechanismen und Einschränkungen geflüchtet haben, die nicht selten mit drakonischen Überwachungen und Einschränkungen der Nutzerfreiheiten durchgesetzt werden sollen. Dabei haben sie defacto aber eine Niederlage hinnehmen müssen, da die Öffnung der Inhalte gesellschaftlich enorme Synergieeffekte in Form der kollaborativen Textarbeit mit sich bringt, während sie nur mit für fast alle Beteiligten teurer Zensurinfrastruktur die Uhr zurückdrehen möchten.

Umsetzung

Dieser Vorschlag fordert, dass Bildungseinrichtungen wie z.B. Schulen, Universitäten oder Berufsschulen die Lehrveranstaltungen ihrer Angestellten oder beauftragten Lehrkräfte sowohl mit frei zugänglichen Videomitschnitten als auch mit frei lizenzierten Vorlesungsskripten und mit von Hochschulen und Universitäten erarbeiteten und gepflegten Forschungs- und Einführungsmedien begleiten. Dieser Anspruch soll dabei in den bereits vorgesehenen staatlich finanzierten Arbeitszeiten des Personals stattfinden und nicht deren Urheberschaft in anderen privaten Belangen einschränken. Damit soll auch die Position dieser Urheber gestärkt werden, diese können nämlich die frei verfügbaren Unterlagen zur Grundlage eigener Veröffentlichungen einschließlich eigener urheberrechtlich geschützter Werke nutzen, solange sie die Lizenzauflagen erfüllen. Dies ist gerade für interdisziplinäre und kreative Forschung unerlässlich. Für externe Bildungsträger ist die Freigabe entsprechender Lehrmittel bei Vergabe staatlicher Lehraufträge verbindlich. Es ist ferner eine einheitliche Lizenz zu bestimmen, zu der alle anderen Lizenzen unter äquivalenten Rechten der Nutzer kompatibel sind.