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Dieter Althaus schreibt auf seiner Homepage:

Solidarisches Bürgergeld

Ein Konzept für den Sozialstaat von morgen

Die Massenarbeitslosigkeit, die steigende Zahl der nicht mehr Existenz sichernden Einkommen und der demografische Wandel haben unseren Sozialstaat bis kurz vor den Kollaps getrieben. Mit rund 26 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei rund 83 Millionen Einwohnern lassen sich die sozialen Sicherungssysteme auf Dauer nicht mehr aufrecht- erhalten. Schon heute werden diese zu etwa 40 Prozent aus Steuergeldern finanziert. Es ist an der Zeit, Antworten auf diese Herausforderungen zu finden. Wir müssen einen Systemwechsel in der Steuer- und Sozialpolitik auf den Weg bringen, der den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Das Modell, das eine zukunftsfähige Erneuerung unseres Sozialstaates bedeutet, ist das Solidarische Bürgergeld.

Das Konzept auf einen Blick

Das Solidarische Bürgergeld ist ein bedingungsloses Grundeinkommen von 800 Euro pro Monat für alle Erwachsenen. Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich am soziokulturellen Existenzminimum.

Jede Arbeit ist Existenz sichernd. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.600 Euro im Monat fällt keine Einkommensteuer an. Das Bürgergeld sinkt mit wachsenden eigenen Einkünften.

Die Flat-Tax: Ab einem Bruttoeinkommen von über 1.600 Euro im Monat bezahlt man 25 Prozent Steuern auf seine Einkünfte. Die Steuerschuld verringert sich um das Bürgergeld in Höhe von 400 Euro im Monat.

Die Bürgergeldrente: Ab dem 67. Lebensjahr bekommt jeder bis zu 1.400 Euro monatliche Bürgergeldrente. D. h.: Zum Bürgergeld (800 Euro) kommt eine Zusatzrente (maximal 600 Euro) hinzu. Diese berücksichtigt Verdienst und Lebensarbeitszeit. In der heutigen Rentenversicherung erworbene Ansprüche haben Bestandsschutz.

Das Kinderbürgergeld: 500 Euro Kinderbürgergeld im Monat bekommen alle Eltern bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes.

Bürgergeldzuschlag: Bürgerinnen und Bürger, die behindert sind oder sich in einer besonderen Lebenslage befinden, können einen Bürgergeldzuschlag beantragen. Dieser ist jedoch nicht mehr bedingungslos.

Kranken- und Pflegeversicherung: Im Solidarischen Bürgergeld sind 200 Euro Gesundheits- und Pflegeprämie enthalten. Diese setzt jeder bei einer Kasse seiner Wahl ein.

Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge entfallen. Die Arbeitgeber bezahlen stattdessen für Arbeitnehmer eine Lohnsummensteuer von 10 bis 12 Prozent, mit der die Zusatzrente finanziert wird. Drei gute Gründe: sicher-sozial-frei

Sicher - weil sich alle darauf verlassen können.

Sozial - weil alle Einkünfte berücksichtigt und Schwächere entsprechend ihrer Bedürftigkeit unterstützt und Stärkere entsprechend ihrer Einnahmen steuerlich veranlagt werden.

Frei - weil jeder die bedingungslose Hilfe zur Selbsthilfe bekommt, um die Chancen der Freiheit zu nutzen.

Mehr Informationen zum Solidarischen Bürgergeld unter www.solidarisches-buergergeld.de